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Flurbereinigungsverfahren Reinstorf, Landkreis Lüneburg

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Für das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Reinstorf erfolgt die Anhörung nach § 41 Abs. 2 FlurbG.

Anhörungstermin ist am 13. Januar 2008

Der Plan nach § 41 FlurbG kann in allen Teilen heruntergeladen werden.
Verwenden Sie dazu bitte den Link TÖB Beteiligung.

Der Zugang zu den Planunterlagen ist geschützt.
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Bitte vergessen Sie nicht unter Funktion Ihre Dienststelle / Institution anzugeben!

Joachim Roemer

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Reinstorf wurde am 25.01.2005 nach § 86 Abs. 1 FlurbG mit einer Größe von rd. 2.033 ha angeordnet.

Der Anordnungsbeschluss ist seit dem 20.08.2007 unanfechtbar.

Mit diesem Beschluss entsteht nach § 16 FlurbG als Körperschaft öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, die aus den Eigentümern, sowie den gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird.

Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung:

"Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Reinstorf, Landkreis Lüneburg".

Sie hat Ihren Sitz in Reinstorf, Landkreis Lüneburg.

Lage und besondere Merkmale des Gebietes:
Die selbstständige Gemeinde Reinstorf gehört zur Samtgemeinde Ostheide.
Die Gemeinde Reinstorf besteht aus 5 Ortschaften.
Das Verfahrensgebiet liegt im Landkreis Lüneburg, ca. 10 km östlich der Stadt Lüneburg.

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