Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Für das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Reinstorf erfolgt die Anhörung nach § 41 Abs. 2 FlurbG.
Anhörungstermin ist am 13. Januar 2008
Der Plan nach § 41 FlurbG kann in allen Teilen heruntergeladen werden.
Verwenden Sie dazu bitte den Link TÖB Beteiligung.
Der Zugang zu den Planunterlagen ist geschützt.
Zur Freischaltung melden Sie sich bitte an. Sie erhalten dann die Benutzerkennung und das Passwort an Ihre angegebene Mailadresse zugesandt
Bitte vergessen Sie nicht unter Funktion Ihre Dienststelle / Institution anzugeben!
Joachim Roemer
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Reinstorf wurde am 25.01.2005 nach § 86 Abs. 1 FlurbG mit einer Größe von rd. 2.033 ha angeordnet.
Der Anordnungsbeschluss ist seit dem 20.08.2007 unanfechtbar.
Mit diesem Beschluss entsteht nach § 16 FlurbG als Körperschaft öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, die aus den Eigentümern, sowie den gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird.
Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung:
"Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Reinstorf, Landkreis Lüneburg".
Sie hat Ihren Sitz in Reinstorf, Landkreis Lüneburg.
Lage und besondere Merkmale des Gebietes:
Die selbstständige Gemeinde Reinstorf gehört zur Samtgemeinde Ostheide.
Die Gemeinde Reinstorf besteht aus 5 Ortschaften.
Das Verfahrensgebiet liegt im Landkreis Lüneburg, ca. 10 km östlich der Stadt Lüneburg.
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