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Wir über uns

In den 14 Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) werden die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Geoinformation und Liegenschaftskataster), Agrarstrukturverwaltung (Flurbereinigung und Strukturförderung als Landentwicklungsmaßnahmen), der Domänenverwaltung (Verwaltung landeseigener Liegenschaften), der Staatlichen Moorverwaltung und des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Niedersachsen wahrgenommen.

Bei den Katasterämtern wird der amtliche Nachweis der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) auf der Grundlage des landesweit einheitlichen Bezugssystems geführt. Als Geobasisdatenbestand sind diese Angaben, zu denen auch die Angaben zur Topografie gehören, nicht nur die Basis vielfältiger Entscheidungen der Verwaltung, sondern auch die Grundlage von Geoinformationssystemen (GIS).
Hier sind deshalb für den gesamten Bereich des Landes Niedersachsen außer den herkömmlichen Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch, den Topografischen Karten, den Lageplänen sowie anderen Planunterlagen vielfältige Auszüge mit Geobasisdateninformationen in analoger und vor allem auch digitaler Form zu erhalten.
Zu den Vermessungsleistungen der Katasterämter gehört die Durchführung von

  • Grenzfeststellungen und Zerlegungsvermessungen
  • Gebäudevermessungen
  • Grenzanzeigen
  • Sonderungen

Die Wertermittlung ist mit den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse ebenfalls im LGLN angesiedelt. Pro Regionaldirektion wurde ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung beschließt er

  • die Bodenrichtwerte,
  • den Grundstücksmarktbericht und
  • Verkehrswertgutachten, z.B. über bebaute und unbebaute Grundstücke.

Die Bodenordnung unterteilt sich in die städtebauliche und die ländliche Bodenordnung. Die städtebauliche Bodenordnung stellt mit der Umlegung Bauland bereit, während die ländliche Bodenordnung die Flurbereinigung und die Dorferneuerung umfasst.

Die Ämter für Landentwicklung nehmen als Dienstleister für den ländlichen Raum die Aufgaben der Strukturförderung sowie der Flurbereinigung und des Landmanagements zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung war.
Die Strukturförderung bedient sich so bekannter Instrumente wie

  • Dorferneuerung in ländlich geprägten Orten zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters als Teil einer ganzheitlichen Dorfentwicklung
  • Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude für bspw. Zwecke der Dorfgemeinschaft
  • Ländlicher Wegebau
  • Leader
  • aber auch neuer Instrumente wie
  • Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte
  • Regionalmanagement

Die Flurbereinigung und das Landmanagement nutzen die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz u.a. zur

  • Verbesserung der Produktions- u. Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
  • Eigentums-, sozial- u. umweltverträgliche Umsetzung von infrastrukturellen Großvorhaben (z.B. Autobahnbau)
  • Neuordnung des Eigentums an Grund und Boden um Infrastrukuren zu verbessern und die Kommunalentwicklung zu unterstützen
  • Sicherung des Naturhaushaltes.

Die Dienststellen der Domänen- und Moorverwaltung verwalten den landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz des Landes Niedersachsen.
Dies beinhaltet insbesondere

  • Verpachtung von Betrieben (Domänen) und Einzelgrundstücken (Streubesitz)
  • Verkauf von domänenfiskalischen Grundstücken und Gebäuden
  • Bereitstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z.B. beim Autobahnbau

Ein Schwerpunkt ist die vorbildliche Bewirtschaftung der Flächen durch Berücksichtigung

  • umweltgerechter Wirtschaftsform
  • des Naturschutzes
  • des ökologischen Landbaus
  • des Denkmalschutzes

Dies alles wird durch intensive Beratung der Pächter, vertraglich vereinbarte Bewirtschaftungsbedingungen sowie die entsprechende Kontrolle über deren Erhaltung sicherstellt.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist als Dezernat 6 der Regionaldirektion Hannover des LGLN angegliedert.
Die Zuständigkeit umfasst die Bergung, die Entschärfung, den Transport und die Vernichtung von Weltkriegsmunition.

  • Zur akuten Gefahrenabwehr werden jährlich rund 1200 Zufallsfunde gemeldet und erforderlichenfalls entschärft.
  • Eine weitere Aufgabe des Kampfmittelbeseitigungsdienst ist die Beurteilung und Bearbeitung von Bauanträgen durch die Auswertung von Luftbildern. Hier fallen pro Jahr knapp 2.500 Anträge an.
  • Gewerbliche Räumstellen von Kampfmitteln werden fachlich beaufsichtigt und abgenommen.
  • Alle Ministerien, die Behörden der Gefahrenabwehr und sämtliche Bauträger werden fachlich beraten und unterstützt.
  • Außerdem werden die Rüstungsaltlastenstandorte in Niedersachsen bearbeitet.
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